Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Mörsdorf
Das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land (Massegrundstücke) wird nach § 54 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) in einem Nachtrag zum Flurbereinigungsplan gegen Geldausgleich zu Eigentum zugeteilt. Wer an einer solchen Landzuteilung interessiert ist, wird hiermit aufgefordert, beim DLR - Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4 in 56727 Mayen bis spätestens 11.10.2019 ein schriftliches Gebot abzugeben.
Es handelt sich hierbei um folgendes Flurstück:
Die Gebote sind auf den hierfür vorgesehenen Bewerbungsvordrucken in einem verschlossenen Umschlag mit der AufschriftFür die Landzuteilung gelten die vom DLR - Westerwald-Osteifel festgelegten Zuteilungsbedingungen. Die Bewerber erkennen mit der Abgabe ihrer Gebote diese Bedingungen als für sie rechtsverbindlich an.
„Vereinfachte Flurbereinigung Mörsdorf, Masselandvergabe“ einzureichen.
Gebote, die nach Ablauf der Gebotsfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Eine Karte, in der das Massegrundstück eingetragen ist, sowie die Zuteilungsbedingungen liegen ab sofort bis zum Ende der Gebotsfrist beim DLR - Westerwald-Osteifel, Außenstelle Mayen, Bannerberg 4 in 56727 Mayen, bei Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Bernhard Seibel, Heckweg 8, 56290 Mörsdorf, zur Einsichtnahme aus. Die Bewerbungsvordrucke können dort abgeholt werden. Außerdem sind die Unterlagen im Internet eingestellt und können unter www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de/Landentwicklung/Verfahrensübersicht/31018 Mörsdorf /Bekanntmachungen/Masselandvergabe eingesehen werden.
Im Auftrag
gez. Astrid Haack