Straßenreinigung und Heckenschnitt an öffentlichen Straßen in der Gemeinde

04.10.2020

An einigen Stellen in der Gemeinde bietet sich zurzeit leider ein unschöner Anblick, weil im Bereich der Gehwege und Straßenrinnen Gras und Unkraut wächst. Vereinzelt breiten sich Bodendecker aus den angrenzenden Vorgärten in den Gehweg aus, so dass dieser nur noch eingeschränkt genutzt werden kann. Auch Büsche und Hecken ragen an manchen Stellen über den Gehweg oder in die Fahrbahn hinein, was Gefährdungen für Fußgänger und Autofahrer hervorruft. Wir fordern deshalb die betreffenden Grundstückseigentümer unter Hinweis auf die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde auf, ihrer Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Ferner bitten wir dringend, den in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Bewuchs ihrer Grundstücke umgehend zurückzuschneiden, damit eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen werden kann. Falls Grundstückseigentümer ihrer Pflicht nicht nachkommen, ist die Gemeinde berechtigt auf deren Kosten die Maßnahmen durchführen zu lassen.