Niederschrift Gemeinderatssitzung 19. März 2015

05.04.2015

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates Altstrimmig

am 19.03.2015

im Gemeindehaus

 

unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Hans-Werner Peifer

 

Anwesenheit:

 

N a m e

Anwe-send

Ent-

schuldigt

Unent-

schuldigt

Bemerkung

Heinzen, Anette   

 

     

 

 

Mechold, Mathias

 

 

 

    

Pies, Georg           

 

 

 

 

Hoffmann Rainer

 

 

 

    

Jung Volker

 

 

 

    

Huschet Jörg   

 

 

 

    

Huschet Frank

 

 

 

    

Gietzen Jörg

 

 

 

    

 

Außerdem war anwesend:

Frau Ziegler, VGV Zell (zu Punkt 1 und 2)

Herr Wolfs, VGV Zell

 

 

Der Gemeinderat hatte sich nach vorschriftsmäßiger Einladung versammelt, um über die nachfolgende Tagesordnung zu beraten und zu beschließen.

 

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen, diese um den Punkt „Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen“ zu erweitern.

 

 

 

Punkt 1

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015

 

Nach eingehender Beratung des Haushaltsplanes beschloss der Gemeinderat, folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 zu erlassen:

 

Festgesetzt werden

1.   im Ergebnishaushalt

      der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                        378.700  €

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                            468.100  €

      der Jahresfehlbedarf auf                                                                                        -89.400  €

 

2.   im Finanzhaushalt                                                                                                                 

      die ordentlichen Einzahlungen auf                                                                        366.440  €

      die ordentlichen Auszahlungen auf                                                                       420.200  €

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen                                               -53.760  €

     

      die außerordentlichen Einzahlungen auf                                                                          0  €

      die außerordentlichen Auszahlungen auf                                                                         0  €

      der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen                                                0  €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                           6.160  €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                        95.200  €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                       -89.040  €

 

      die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                  142.800  €

      die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                            0  €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                  142.800  €

 

      der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                                                              515.400  €

      der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                                                             515.400  €

 

 

3.  Festsetzung der Steuerhebesätze

     Grundsteuer A                                                                                                          300  v. H.

     Grundsteuer B                                                                                                          365  v. H.

     Gewerbesteuer                                                                                                         365  v. H.

 

4.  Festsetzung der Hundesteuer

     1. Hund                                                                                                                       25,00  €

     2. Hund                                                                                                                       35,00  €

     für jeden weiteren Hund                                                                                             55,00  €

 

     1. gefährlichen Hund                                                                                                 500,00 €

     2. gefährlichen Hund                                                                                                 500,00 €

     für jeden weiteren gefährlichen Hund                                                                        500,00 €

 

5.  Festsetzung der Kredite für Investitionen und

     Investitionsförderungsmaßnahmen                                         auf                                     0  €

 

6.  Festsetzung der Wertgrenze für Investitionen,                        auf                               1.000 €    

     die im Teilhaushalt einzeln darzustellen sind

 

7. Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungs-
     ermächtigungen                                                                       auf                                     0  €

 

8.  Eigenkapital

     Zum 31.12.2013                                                                                              4.362.543,21 €

     Zum 31.12.2014                                                                                              4.296.543,21 €

     Zum 31.12.2015                                                                                              4.207.143,21 €

 

 

Gleichzeitig stimmte der Gemeinderat dem Investitionsprogramm für die Jahre 2013 bis  2018 zu.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Punkt 2

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen

 

Der Ortsgemeinde Altstrimmig wurde folgende Zuwendung angeboten:

 

-- 2.000,00 € --

Maßnahmen der Heimat- und Kulturpflege

 

Nach § 94 Abs. 3 GemO obliegt die Entscheidung über die Annahme dem Ortsgemeinderat.

 

Der Ortsgemeinderat beschloss die Annahme der angebotenen Zuwendung unter Vorbehalt der noch zu erteilenden Genehmigung der Aufsichtsbehörde.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

 

Punkt 3

Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Gestattungsvertrages zwecks Verlegung einer Wasserleitung

 

Der im Eigentum der Verbandsgemeinde stehende Rasensportplatz in der Gemeinde Mittelstrimmig wird durch die Grundschule Mittelstrimmig und die Vereine des Strimmiger Berges genutzt.

 

Seit geraumer Zeit bestehen Planungen darüber, dass, um den Rasensportplatz in den Sommermonaten kostengünstig bewässern zu können, der Bau einer zusätzlichen Wasserleitungstrasse erforderlich ist.

 

Unter der Bedingung, die Wasserleitungstrasse bis zum firmeneigenen Pferdegestüt weiterführen zu können, hat die Fa. Nolilane N.V. im Jahr 2012 einen Baukostenzuschuss in Höhe von 12.000 Euro an die Ortsgemeinde Mittelstrimmig als Projektträger gezahlt. Diese werden bei Abrechnung der Baumaßnahme mit den durch die Gemeinden zu tragenden Baukostenanteilen verrechnet.

 

Da die Verlegung der Wasserleitungstrasse zum Pferdegestüt der Fa. Nolilane teilweise durch Grundstücke erfolgen soll, die im Eigentum der Gemeinde Altstrimmig stehen, ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages zwischen der Ortsgemeinde Altstrimmig und der Fa. Nolilane N.V. notwendig.

 

Die Vereinbarung trifft insbesondere Regelungen über:

  • die Eigentumsverhältnisse an der Wasserleitung,
  • die Kostentragung, die durch Bau, Unterhaltung und Betrieb der Wasserleitung entstehen,
  • die Haftung für Schäden die durch den Bau, die Unterhaltung oder den Betrieb der Wasserleitung entstehen,
  • die ordnungsgemäße Verlegung der Wasserleitung durch eine Fachfirma 
  • die Vertragslaufzeit über 30 Jahre.

 

Ein von der Verwaltung ausgearbeiteter Vertragsentwurf lag dem Gemeinderat vor.

 

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat, dem von der Verwaltung ausgearbeiteten Gestattungsvertrag zuzustimmen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

Punkt 4

Landpachtangelegenheiten

 

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die zurzeit bestehenden Landpachtverträge fristgerecht zum 31.10.2015 gekündigt wurden.

 

Für das neue Pachtjahr (ab 01.11.2015) sollen die betreffenden Grundflächen neu verpachtet werden.

 

Anschließend verlas der Vorsitzende die von der Verwaltung ausgearbeiteten Pachtbe-dingungen.

 

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat, die gemeindeeigenen landwirtschaftlichen Grundflächen zu folgenden Konditionen zu verpachten:

 

  1. Die derzeitigen Pächter bzw. Nutzer sollen bei Interesse die Möglichkeit der erneuten Anpachtung der Grundflächen erhalten. Die danach noch nicht verpachteten Flächen sollen im Wege einer öffentlichen Ausbietung meistbietend versteigert werden.

 

  1. Die Pachtzeit beträgt neun Jahre.

 

  1. Der Mindestpachtpreis beträgt für Ackerland 150,00 Euro/ha und für Grünland 80,00 Euro/ha.

 

  1. Als Basis der Verpachtung gilt der durch die Verwaltung ausgearbeitete Landpachtvertrag.

 

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Landpachtverträge abzuschließen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

 

Punkt 5

Mitteilungen/Verschiedenes

 

Der Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die laufenden Geschäfte, insbesondere über

 

  • den Umwelttag am 28.03.2015
  • ein Schreiben des Landrates bezgl. „Unser Dorf hat Zukunft 2015“
  • ein Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung bezgl. der Vergabe des Ehrenamtspreises 2015
  • Sperrmülltermin der Gemeinde am 23.03.2015
  • den Sachstand der Tischtennisplatte für den Spielplatz
  • den Baufortschritt der Erneuerung des Backofens in der alten Dorfmühle
  • die Planung über die Erneuerung des Bodenbelages in der alten Dorfmühle.

 

Des Weiteren informierte das Ratsmitglied Heinzen über die Einladung zum Symposium „Starke Kommunen starkes Land“ am 22.04.2015.

 

Das Ratsmitglied Hoffmann informierte den Gemeinderat über die starke Verunreinigung durch Hundekot auf Wirtschaftswegen in der Gemarkung Altstrimmig.