Friedhof

16.06.2021

In letzter Zeit wurde festgestellt, dass auf dem Friedhof Gräber ohne Absprache mit der Friedhofsverwaltung (Ortsbürgermeister) entfernt wurden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses laut Friedhofssatzung nicht zulässig ist.

Ich zitiere Friedhofssatzung der Gemeinde Altstrimmig:

§ 24 „Entfernen von Grabmalen“

    Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.“

Wer sich nicht an die Friedhofssatzung hält, begeht laut der Friedhofsatzung der Gemeinde Altstrimmig eine Ordnungswidrigkeit.

§ 30 „Ordnungswidrigkeit“

    Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig…….

Pkt.9  Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt. (§ 24 Abs. 1)

    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis 1000.- -Euro geahndet werden.

Ich möchte weiter darauf hinweisen, dass für die Sauberkeit rund um das Grab die Angehörigen der Verstorbenen verantwortlich sind. Dieses wurde in der letzten Zeit sehr vernachlässigt.

Ich würde mich freuen, wenn alle betroffenen Angehörigen der Verstorbenen mithelfen unseren Friedhof zu einer würdigen Gedenkstätte und zu einem Ort, an dem man gerne etwas verweilt, zu gestalten.