Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage für das Kalenderjahr 2020

20.10.2020

Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage für das Kalenderjahr 2020

die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) erhebt auf Grund des § 72 Gemeindeordnung i.V. m. §§ 26, 25 Landesfinanzausgleich und § 6 der Haushaltssatzung vom 12.05.2020 von den verbandsangehörigen Gemeinden eine Verbandsumlage.

Der Umlagesatz für 2020 wird für alle Umlagegrundlagen einheitlich auf 32,00 v.H. festgesetzt.

Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage:

Die Umlaghegrundlagen

1. Steuerkraftzahl Grundsteuer A                                        2.268 Euro

2. Steuerkraftzahl Grundsteuer B                                      38.121 Euro   

3. Steuerkraftzahl Gewerbesteuer                                   157.183 Euro

4. Steuerkraftzahl Gemeindeanteil Einkommenssteuer    99.360 Euro

5. Steuerkraftzahl Gemeindeanteil Umsatzsteuer               3.185 Euro

6. Steuerkraftzahl Gemeindeanteil Ausgleichsleistung       8.678 Euro

7. Schlüsselzuweisung A                                                            0 Euro

8. Schlüsselzuweisung B2                                                          0 Euro

Summe:                                                                           308.795 Euro

 

multipliziert mit dem oben festgesetzten Umlagesatz ergibt sich eine Verbandsgemeindeumlage von 98.814 Euro.