Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage für das Kalenderjahr 2020
Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage für das Kalenderjahr 2020
die Verbandsgemeinde Zell (Mosel) erhebt auf Grund des § 72 Gemeindeordnung i.V. m. §§ 26, 25 Landesfinanzausgleich und § 6 der Haushaltssatzung vom 12.05.2020 von den verbandsangehörigen Gemeinden eine Verbandsumlage.
Der Umlagesatz für 2020 wird für alle Umlagegrundlagen einheitlich auf 32,00 v.H. festgesetzt.
Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage:
Die Umlaghegrundlagen
1. Steuerkraftzahl Grundsteuer A 2.268 Euro
2. Steuerkraftzahl Grundsteuer B 38.121 Euro
3. Steuerkraftzahl Gewerbesteuer 157.183 Euro
4. Steuerkraftzahl Gemeindeanteil Einkommenssteuer 99.360 Euro
5. Steuerkraftzahl Gemeindeanteil Umsatzsteuer 3.185 Euro
6. Steuerkraftzahl Gemeindeanteil Ausgleichsleistung 8.678 Euro
7. Schlüsselzuweisung A 0 Euro
8. Schlüsselzuweisung B2 0 Euro
Summe: 308.795 Euro
multipliziert mit dem oben festgesetzten Umlagesatz ergibt sich eine Verbandsgemeindeumlage von 98.814 Euro.