Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Altstrimmig am 08.03.2018

08.03.2018

- 255 -

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates Altstrimmig

am 08.03.2018, 19.00 Uhr
im Bürgerhaus

unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Hans-Werner Peifer

ANWESENHEIT:

Name

Anwe-
send

Ent-

Schuldigt

Unent-
schuldigt

Bemerkung

Jörg Gietzen

x

 

 

 

 

Annette Jung

 

x

 

 

 

Rainer Hoffmann II

x

 

 

 

 

Frank Huschet

x

 

 

 

 

Jörg Huschet

x

 

 

 

 

Volker Jung

 

x

 

 

 

Matthias Mechold

x

 

 

 

 

Georg Pies

x

 

 

 

 

 

Außerdem war anwesend:

Herr Sven Steinmetz, Fa. Udo & Michael Schmitz Waldwirtschaft GmbH & Co.KG (zu Punkt 2)

Der Gemeinderat hatte sich nach vorschriftsmäßiger Einladung versammelt, um über die nachfolgende Tagesordnung zu beraten und zu beschließen.

Punkt 1

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

Punkt 2

Festsetzung des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2018

Die Udo & Michael Schmitz Waldwirtschaft GmbH & Co.KG hat seit dem 01.01.2018 den Wald der Gemeinde gepachtet.

Zunächst stellte sich Herr Sven Steinmetz als neuer zuständiger Förster vor und erläuterte anschließend den ersten von der Udo & Michael Schmitz Waldwirtschaft GmbH & Co.KG für das Jahr 2018 erstellten Forstwirtschaftsplan. Danach ist in diesem Jahr die Nutzung von 1.990 Festmetern Holz geplant. Der Einschlag erfolgt in den Abteilungen 4a-4g, für Selbstwerber ist der Einschlag in den Abteilungen la, 2h und 3a geplant.

Der Gemeinderat stimmte dem von der Udo & Michael Schmitz Waldwirtschaft GmbH & Co.KG vorgelegten Bewirtschaftungsplan zu.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig


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Punkt 3

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Altstrimmig für das Haushaltsjahr 2012;

  1. Feststellung des Jahresabschlusses
  2. Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Altstrimmig für das Haus­haltsjahr 2012 erstellt.

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen Jahresfehlbetrag

Aufwand für die Einstellung in den Sonder-

posten für Belastungen aus dem komm. Finanzausgleich Jahresergebnis

427.170,29€

501.316,07€

74.145,78 €

270,00€

-74.415,78 €

 

Ein Jahresfehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen und innerhalb der fünf Haushaltsfolgejahre durch Jahresüberschüsse auszugleichen; im Übrigen ist der Fehlbetrag mit der Kapitalrücklage zu verrechnen (§ 18 Abs. 4 GemHVO).

Die Ergebnisrechnung weist unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Vorjahren einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 125.575,89 € (2009: -62.568,95 €, 2010: -20.799,07 €,

2011:  32.207,91  € und 2012: -74.415,78 €) aus.          Der Ergebnishaushalt ist somit nicht

ausgeglichen.

  1. Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen                                      403.751,96€

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen

440.727,11 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-36.975,15 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

0,00 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

63.608,24 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

40.432,14€

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

23.176,10€

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

13.799,05€

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

13.799,05 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen

481.159,25€

Gesamtbetrag der Auszahlungen

481.159,25€

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt unter Berücksichtigung der vorzutragenden Beträge aus Vorjahren -6.239,40 € (2009: 16.200,86 €, 2010: 20.995,86€, 2011: -6.460,97€ und 2012: -36.975,15 €). Die Finanzrechnung ist somit nicht ausgeglichen.


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Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 stellt sich die Schlussbilanz zum

31.12.2012 wie folgt dar:

  1. Aktiva

=

5.427.003,57 €

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

=

364.372,17€

Rechnungsabgrenzungsposten

 

840,33 €

Bilanzsumme Aktiva

=

5.792.216,07€

  1. Passiva

 

 

Eigenkapital

=

4.777.623,64 €

(darin enthalten: Jahresfehlbetrag 2012

=

-74.415,78 €)

Sonderposten

=

968.747,95 €

Rückstellungen

=

29.358,00 €

Verbindlichkeiten

=

16.486,48 €

Bilanzsumme Passiva

=

5.792.216,07 €

 

Das Eigenkapital liegt im Vergleich zur Schlussbilanz 2011 um 357.718,14 € und die Bilanzsumme um 447.151,46 € höher.

Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wurde gemäß § 110 GemO am 28.11.2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,

- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012 zu beschließen,

- die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und

  • dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten — soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben — Entlastung zu erteilen.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste anwesende Ratsmitglied, Jörg Huschet.

Zu a)

Der Gemeinderat beschloss unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Huschet, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:

  • das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,

den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2012 festzustellen und

  • die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Huschet, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten — soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben — Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:            einstimmig


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Punkt 4

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Altstrimmig für das Haushaltsjahr 2013;

  1. Feststellung des Jahresabschlusses
  2. Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Altstrimmig für das Haus­haltsjahr 2013 erstellt.

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Ergebnisrechnung

Gesamtbetrag der Erträge Gesamtbetrag der Erträge

Gesamtbetrag der Aufwendungen

Jahresfehlbetrag

Ertrag aus der Entnahme aus dem Sonder-

posten für Belastungen aus dem komm. Finanzausgleich Jahresergebnis

427.170,29€ 405.878,77€ 476.181,35€ -70.302,58 €

910,00€

-69.392,58 €

 

Ein Jahresfehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen und innerhalb der fünf Haushaltsfolgejahre durch Jahresüberschüsse auszugleichen; im Übrigen ist der Fehlbetrag mit der Kapitalrücklage zu verrechnen (§ 18 Abs. 4 GemHVO).

Die Ergebnisrechnung weist unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Vorjahren einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 194.968,47 € (2009: -62.568,95 €, 2010: -20.799,07 €, 2011: 32.207,91 €, 2012: -74.415,78€ und 2013: -69.392,58€) aus. Der Ergebnishaushalt ist somit nicht ausgeglichen.

  1. Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

362.870,51 €

366.485,40 €

-3.614,89€

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

0,00 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

43.138,05€

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

68.014,69 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-24.876,64 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

28.491,53 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

28.491,53 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen

434.500,09 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

434.500,09 €

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt unter Berücksichtigung der vorzutragenden Beträge aus Vorjahren -9.854,29 € (2009: 16.200,86 €, 2010: 20.995,86 €, 2011: -6.460,97 €, 2012: -36.975,15 € und 2013: -3.614,89 €). Die Finanzrechnung ist somit nicht ausgeglichen.


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Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 stellt sich die Schlussbilanz zum

31.12.2013 wie folgt dar:

  1. Aktiva

 

 

Anlagevermögen

=

5.404.549,76€

Umlaufvermögen

=

295.705,67€

Rechnungsabgrenzungsposten

 

835,67€

Bilanzsumme Aktiva

=

5.701.091,10€

  1. Passiva

 

 

Eigenkapital

 

4.708.231,06€

(darin enthalten: Jahresfehlbetrag 2013

 

-69.392,58€)

Sonderposten

 

933.651,43€

Rückstellungen

 

31.215,00€

Verbindlichkeiten

 

27.993,61 €

Bilanzsumme Passiva

 

5.701.091,10€

 

Das Eigenkapital liegt im Vergleich zur Schlussbilanz 2012 um 69.392,58 € und die Bilanzsumme um 91.124,97 € niedriger.

Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 wurde gemäß § 110 GemO am 28.11.2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,

  • die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2013 zu beschließen,
  • die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und
  • dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten — soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben — Entlastung zu erteilen.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste anwesende Ratsmitglied, Jörg Huschet.

Zu a)

Der Gemeinderat beschloss unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Huschet, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:

das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,

  • den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2013 festzustellen und
  • die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Huschet, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten — soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben — Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig


- 260 -

Punkt 5

Jahresabschluss der Ortsgemeinde Altstrimmig für das Haushaltsjahr 2014;

  1. Feststellung des Jahresabschlusses
  2. Entlastung des Bürgermeisters, Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Altstrimmig für das Haus­haltsjahr 2014 erstellt.

Das Jahresergebnis wird wie folgt festgestellt:

  1. Ergebnisrechnung

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

 

470.453,05 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen

 

611.969,80 €

Jahresfehlbetrag

 

-141.516,75€

Aufwand aus der Einstellung in den Sonder-

posten für Belastungen aus dem komm. Finanzausgleich

=

14.000,00€

Jahresergebnis

 

-155.516,75 €

 

Ein Jahresfehlbetrag ist auf die neue Rechnung vorzutragen und innerhalb der fünf Haushaltsfolgejahre durch Jahresüberschüsse auszugleichen; im Übrigen ist der Fehlbetrag mit der Kapitalrücklage zu verrechnen (§ 18 Abs. 4 GemHVO).

Die Ergebnisrechnung weist unter Berücksichtigung von Ergebnisvorträgen aus Vorjahren einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 350.485,22 € (2009: -62.568,95 €, 2010: -20.799,07 €,

2011: 32.207,91 €, 2012: -74.415,78 €, 2013: -69.392,58 € und -155.516,75 € aus 2014) aus. Der Ergebnishaushalt ist somit nicht ausgeglichen.

  1. Finanzrechnung

Gesamtbetrag der ordentlichen Einzahlungen     430.826,09 €

Gesamtbetrag der ordentlichen Auszahlungen     436.716,62€

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

 

-5.890,53 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Einzahlungen

 

0,00 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Auszahlungen

 

0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

 

0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

:"--

23.250,79 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

167.172,17€

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

-143.921,38 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

149.811,91 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

 

149.811,91 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen

 

603.888,79 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen

 

603.888,79 €

 

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt unter Berücksichtigung der vorzutragenden Beträge aus Vorjahren -9.854,29 € (2009: 16.200,86€, 2010: 20.995,86 €, 2011: -6.460,97 €, 2012: -36.975,15 €, 2013: -3.614,89 € und 2014: -5.890,53 €). Die Finanzrechnung ist somit nicht ausgeglichen.


- 261 -

Mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 stellt sich die Schlussbilanz zum

31.12.2014 wie folgt dar:

  1. Aktiva

 

 

Anlagevermögen

=

5.391.618,10€

Umlaufvermögen

=

164.205,44€

Rechnungsabgrenzungsposten

=

912,25€

Bilanzsumme Aktiva

=

5.556.735,79 €

  1. Passiva

 

 

Eigenkapital

=

4.552.714,31 €

(darin enthalten: Jahresfehlbetrag 2014

=

-155.516,75 €)

Sonderposten

=

921.251,74 €

Rückstellungen

=

29.835,00 €

Verbindlichkeiten

=

46.914,30 €

Bilanzsumme Passiva

=

5.556.735,79 €

 

Das Eigenkapital liegt im Vergleich zur Schlussbilanz 2013 um 155.516,75 € und die Bilanzsumme um 144.355,31 € niedriger.

Gemäß § 114 Abs. 1 GemO beschließt der Gemeinderat über die Feststellungen des geprüften Jahresabschlusses. Er entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters, des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2014 wurde gemäß § 110 GemO am 28.11.2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Gemeinderat vor,

- die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2014 zu beschließen,

  • die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen und
  • dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten — soweit sie den Bürgermeister oder Ortsbürgermeister vertreten haben — Entlastung zu erteilen.

Den Vorsitz zu diesem Tagesordnungspunkt führt das älteste anwesende Ratsmitglied, Jörg Huschet.

Zu a)

Der Gemeinderat beschloss unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Huschet, der an der Ausführung des Haushaltsplanes nicht mitgewirkt hat:

  • das Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses anzuerkennen und auf eine zusätzliche Prüfung zu verzichten,
  • den geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2014 festzustellen und
  • die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, sofern hierfür noch kein Beschluss vorliegt, noch nachträglich zu genehmigen.

Zu b)

Der Gemeinderat beschließt unter Vorsitz des Ratsmitgliedes Jörg Huschet, dem Bürgermeister, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten — soweit sie den Bürgermeister oder den Ortsbürgermeister vertreten haben — Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig


- 262 -

Punkt 6

Wartung der Photovoltaikanlagen

Die Bauabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Zell hat Angebote zur Wartung der gemeindeeigenen Photovoltaikanlagen eingeholt und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

Der Gemeinderat beschloss, den Auftrag zur Wartung der gemeindeeigenen Photovoltaikanlagen an die mindestbietende Fa. Elektro Konrath, Zell, zum Angebotspreis von 491,17 €/brutto (243,65 € PV-Anlage Jugendraum, 247,52 € PV-Anlage ehem. Raiffeisenlager) zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

Punkt 7

Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen

Der Ortsgemeinde Altstrimmig wurde folgende Zuwendung angeboten:

- Raiffeisenbank Zeller Land eG 500,00 EUR Unterhaltung und Ausstattung
Kinderspielplätze Altstrimmig

Nach § 94 Abs. 3 GemO obliegt die Entscheidung über die Annahme dem Ortsgemeinderat. Der Ortsgemeinderat beschloss die Annahme der angebotenen Zuwendung.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

Punkt 8

Zuwendung im Rahmen der Dorferneuerung für das Jahr 2019

Der Gemeinderat beschloss, keine Vorhaben im Rahmen der Dorferneuerung für das Jahr 2019 anzumelden.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

Punkt 9

Umsetzung Initiative „Zukunfts-Check-Dorf"

In der Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 24.10.2017 bei der Kreisverwaltung Cochenn-Zell wurde das Projekt „Zukunfts-Check-Dorf", durch den Projektmanager des Eifelkreis Bitburg-Prüm Herrn Andreas Heiseler, vorgestellt.

Der ländliche Raum hat zunehmend mit dem demografischen Wandel und seinen Folgen zu kämpfen. Die Ausdünnung und zunehmende Überalterung der Bevölkerung, wachsende Gebäudeleerstände, der Verlust von Infrastruktureinrichtungen und die Schließung von Nahversorgungseinrichtungen zählen zu den zentralen Herausforderungen. Hiermit wird eine Vielzahl von Ortsgemeinden des Landkreises konfrontiert.


- 263 -

Aufgrund dieser Ausgangslage hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm im Jahr 2012 in einem LEADER-Modellprojekt die Initiative „Zukunfts-Check-Dorf" erarbeitet. Diese motiviert die Gemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Selbsthilfe die örtlichen Chancen und Herausforderungen zu erkennen und zukunftsfähige Strategien zu entwickeln. Ziel war es einen Leitfaden zu entwickeln, der die lokalen Akteure in die Lage versetzt: selbstständig eine Bestandsaufnahme durchzuführen, daran Leitbilder für das eigene Dorf zu formulieren und geeignete Maßnahmen zu entwickeln sowie diese umzusetzen.

Es stehen hierbei die bauliche und soziale Entwicklung der Dörfer und Dorfkerne, das Flächenmanagement im Dorf sowie interkommunale Kooperation und eine Verantwortungsgemeinschaft zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung im Mittelpunkt.

Der „Zukunfts-Check Dorf" ist darauf ausgerichtet, eine anwendungsorientierte Hilfestellung für die Praxis anzubieten. Mit dem Check werden Probleme und Aufgaben, die aufgrund bestehender und sich abzeichnender Gebäudeleerstände und sozialer Veränderungsprozesse zu bewältigen sind, bewusst gemacht. Darüber hinaus wird ein schneller Überblick über die Situation und Realisierungsmöglichkeiten zur Innenentwicklung gegeben und Folgerungen für den Einsatz der Dorferneuerung für gemeindliche Aufgaben werden deutlich.

Der Zukunfts-Check basiert auf den folgenden Säulen:

  • Bürgerbeteiligung
  • Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes mittels standardisierter Erfassungsbögen und weiterer Hilfsmaterialien
  • Potenzial-/Bedarfsanalyse zur Identifizierung von Handlungserfordernissen
  • Maßnahmenkatalog mit Prioritätenliste und Maßnahmenplan als Bestandteile eines Abschlussberichtes (Dokumentation)

Der Abschlussbericht bildet gleichzeitig die Fortschreibung / Erstaufstellung des Dorfentwicklungskonzeptes und wurde durch das Referat Dorferneuerung des Innenministeriums in diesem Jahr anerkannt. Für die Ortsgemeinden des ländlichen Raums sind Dorfentwicklungskonzepte das Werkzeug und Handlungsleitfaden um die eigene Ortsgemeinde zukunftsfähig aufzustellen und den Herausforderungen der sich wandelnden Gesellschaft zu begegnen.

Ein aktuelles Dorferneuerungskonzept ist außerdem Voraussetzung um im privaten und öffentlichen Bereich Förderungen aus dem Dorferneuerungsprogramm Rheinland-Pfalz zu erhalten. Im öffentlichen Bereich werden die beantragten Maßnahmen der Ortsgemeinden durch das Innenministerium mit bis zu 65% der förderfähigen Kosten bezuschusst. Private Bauherren können z.B. für die Sanierung von Gebäuden ebenfalls Fördermittel der Dorferneuerung beantragen. Die Förderung beträgt max. 30% der förderfähigen Baukosten, die Förderhöchstsumme beträgt 20.452 Euro.

Aufgrund der aktuellen Sach- und Rechtslage ist im Dorferneuerungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz keine kurzfristige, flächendeckende Fortschreibung der DE-Konzepte im Landkreis Cochem-Zell möglich. Vielmehr würde dieser Prozess mindestens die nächsten 50 Jahre in Anspruch nehmen. Das im Eifelkreis Bitburg-Prüm entwickelte Konzept des „Zukunfts-Check-Dorf" stellt für die Ortsgemeinden eine kostengünstige und attraktive Alternative dar.

Von den 89 Ortsgemeinden im Landkreis verfügen rund 95% über ein Dorferneuerungskonzept. 5 Ortsgemeinden im Landkreis besitzen bisher kein Konzept und sind damit von der Förderung ausgeschlossen. Insgesamt 70 Ortsgemeinden haben Konzepte die mindestens 20 Jahre alt sind und dringend fortgeschrieben werden müssen.


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Die Herausforderung besteht darin die bestehenden DorFerneuerungskonzepte fortzuschreiben und an die sich ändernden gesellschaftlichen Strukturen sowie den demografischen Wandel anzupassen. Dies alles vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage der kommunalen Haushalte.

Das Innenministerium bezuschusst den Zukunfts-Check-Dorf mit einer Förderquote von 70%. Der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 30%, wird auf die teilnehmenden Ortsgemeinden umgelegt. Im Eifelkreis tragen aktuell die Ortsgemeinden damit einen maximalen Eigenanteil in Höhe von 1.000 Euro.

a) Am Zukunfts-Check-Dorf können Gemeinden teilnehmen, die:

  • ein älteres DorFerneuerungskonzept besitzen
  • über kein Dorferneuerungskonzept verfügen
  • die aktuell eine Dorfmoderation (außerhalb einer Schwerpunktanerkennung) durchlaufen (die Möglichkeit zur Teilnahme am „Zukunfts-Check-Dorf" wird mit dem Ministerium abgeklärt)

b) Nicht anmelden können sich Gemeinden, die:

  • in Städtebauförderprogrammen sind, u.a. „Ländliche Zentren"
  • derzeit anerkannte Schwerpunktgemeinden sind,
  • über ein aktuelles (junges) DE-Konzept verfügen.

Für die voraussichtlich anfallenden Kosten in Höhe von ca. 1.000 Euro sind im Doppelhaushalt 2017/2018 keine entsprechenden Haushaltsmittel vorgesehen.

Der Gemeinderat beschloss die Teilnahme an der Initiative „Zukunfts-Check-Dort und beauftragt die Kreisverwaltung, bei einer ausreichenden Anzahl von Rückmeldungen durch die Ortsgemeinden, einen Förderantrag für die Umsetzung beim Ministerium des Innern und für Sport zu stellen.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

Punkt 10

Umbau des Rasenmähertraktors

Der Vorsitzende legte dem Gemeinderat ein Angebot der Fa. Robert Aebi Landtechnik GmbH bezüglich der Montage einer Lichtanlage sowie die Drosselung der Geschwindigkeit auf 6 km/h an dem gemeindeeigenen Rasenmähertraktor vor.

Der Gemeinderat beschloss, die Angebot zum Preis von 1.071,00 €/brutto anzunehmen und den Rasenmähertraktor entsprechend umbauen zu lassen.

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

Punkt 11

Mitteilungen und Anfragen

Der Ortsbürgermeister informierte über die laufenden Angelegenheiten der Ortsgemeinde, insbesondere informierte er darüber,


 

 

Schriftführer:

\e,

 

- 265 -

dass alle Gebäude- und Inhaltsversicherungen durch die Verbandsgemeindeverwaltung neu ausgeschrieben worden sind und die entsprechenden Versicherungen für die Jahre 2018-2020 bei der Provinzial-Versicherung abgeschlossen wurden,

dass Meldungen für den Ehrenamtstag des SWR am 26.08.2018 bis zum 15.05.2018 vorliegen müssen,

dass neben den Grundstücken der Gemeinde zwischenzeitlich auch Baugrundstücke und bebaute Grundstücke von Privatpersonen, die zum Verkauf stehen, auf der Internetseite der Gemeinde ausgewiesen werden

,7 dass die Kommunalaufsicht Cochem eine Stellungnahme bezüglich der Anfrage auf Einsichtnahme in Akten und Belege der Gemeinde bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zell vorgelegt hat.

Ferner wurden folgende Termine für 2018 festgelegt:

31.03.2018 — Umwelttag 21.10.2018— Seniorentag

Ende der Sitzung:                   21.00 Uhr


 

- 266 -