Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung

13.07.2019

Herr Hans-Werner Peifer hat sein Mandat im Gemeinderat Altstrimmig nicht angenommen. Als Ersatzperson wurde gemäß § 45 Abs. 4 des Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung der nächste noch nicht berufene Bewerber mit passivem Wahlrecht mit der höchsten Stimmenzahl, Herr Wolfgang Jung, berufen. Der Berufene hat sein Mandat angenommen.